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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2014) Beschäftigungszeitraum

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Beschäftigungszeitraum

Geben Sie hier den Beschäftigungszeitraum an, in dem das Kind einen Mini-Job ausgeübt hat.

Wichtig: Eine geringfügige Beschäftigung im Sinne der §§ 8, 8a SGB IV ist ebenfalls unschädlich. Sie liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 450 € im Monat nicht überschreitet (geringfügig entlohnte Beschäftigung). Sie ist nicht unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt mehr als 450 € beträgt.