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Feldhilfe: (2014) Einkünfte, die nicht der dt. Einkommensteuer unterliegen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Einkünfte, die nicht der dt. Einkommensteuer unterliegen

Geben Sie hier bitte die Summe der ausländischen Einkünfte an, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben.

Für die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht und für die Anwendung der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen ist die Höhe der Auslandseinkünfte, die während der Zeit im Ausland erzielt wurden und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, zu prüfen.

Diese Einkünfte sind bei der Ermittlung des Steuersatzes zu berücksichtigen, (sog. "Progressionsvorbehalt"). Das bedeutet, dass die Einkünfte zur Ermittlung Ihres Steuersatzes herangezogen werden, abe nicht zur Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens.