Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


 

Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen:
Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Zusammenfassung LSt-Bescheinigungen



Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?

Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, haben Sie auch mehrere Abrechnungen erhalten. Klicken Sie in diesem Fall auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann können Sie in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in Ihrer Steuererklärung übersichtlich.

Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen

Haben Sie einen Nebenjob auf geringfügiger Basis?

Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall können Sie für Ihren Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.

Sollte es sich um einen Minijob handeln, für den Sie dem Arbeitgeber Ihre Zustimmung zum Lohnsteuerabzug gegeben bzw. Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) freigegeben haben, müssen Sie die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen.

(2021): Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?



Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?

Eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie am Jahresende von Ihrem Arbeitgeber. Meist wird die Lohnsteuerbescheinigung zusammen mit der ersten Lohnabrechnung im Januar oder Februar vom Arbeitgeber übergeben.

Haben Sie die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten, fordern Sie die Abrechnung von Ihrem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht beifügen, weil die Daten bereits an die Finanzverwaltung elektronisch übertragen wurden, wie auch im oberen Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.

Wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnabrechnung für seine Angestellten maschinell erledigt, muss er eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Die darin enthaltenen Daten muss er jedoch direkt an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Lohnsteuerbescheinigung enthält Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die für den monatlichen Lohnsteuerabzug maßgebend waren.

(2021): Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?



Gibt es keine Lohnsteuerkarten mehr?

Nein. Seit dem Jahr 2010 werden keine neuen Lohnsteuerkarten mehr versendet, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. So soll die Kommunikation zwischen den Bürgern und dem Finanzamt vereinfacht werden.

Seit 2013 werden alle Daten, die Arbeitgeber für den monatlichen Lohnsteuerabzug benötigt und die bisher auf der Lohnsteuerkarte aus Pappe enthalten waren, in einer Datenbank der Finanzverwaltung für den Arbeitgeber zum Abruf bereitgestellt. Diese Daten werden als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet:

  • Lohnsteuerklasse,
  • Faktor bei Steuerklasse IV,
  • Familienstand,
  • Religionszugehörigkeit,
  • Religionszugehörigkeit des Ehegatten,
  • Zahl der Kinderfreibeträge,
  • Pauschbetrag für Behinderte / Hinterbliebene,
  • Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen),
  • Frei- und Hinzurechnungsbetrag bei Geringverdienern.

(2021): Gibt es keine Lohnsteuerkarten mehr?