Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 29 auf der Lohnsteuerbescheinigung:
"Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags"
Separat zu erfassen sind einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen wie z.B. Sterbegeld oder Kapitalabfindungen. Diese geben Sie bitte in Zeile 32 an.
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