(2021) Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an? Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021 online. Die Version die für die Steuererklärung 2022 online finden Sie unter: (2022): Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an? Die folgenden Bestattungskosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt: Kosten für die Bewirtung von Trauergästen (Leichenschmaus) Anschaffung von Trauerkleidung für die Trauerzeit/Beisetzung Reisekosten für die Teilnahme naher Angehöriger an einer Bestattung Bewertungen des Textes: Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an? 5.00 von 5 Anzahl an Bewertungen: 1