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(2021) Berücksichtigung von Kindern während einer Übergangszeit

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Berücksichtigung von Kindern während einer Übergangszeit

Für Kinder im Alter von 18 bis 25 Jahren besteht ein Kindergeldanspruch für eine Übergangszeit von bis zu vier vollen Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Gleiches gilt für die Zeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einem Freiwilligendienst, wie dem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst. Ebenfalls gilt dies nach neuer Rechtslage ab 2015 für die Übergangszeit zwischen Ausbildung und freiwilligem Wehrdienst und umgekehrt (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG).

Hat Ihr Kind die Zusage für eine Ausbildung, kann das Kindergeld auch länger als vier Monate weiterfließen.

Ansonsten können Sie bei Überschreiten der Viermonatsfrist den Verlust des Kindergeldes verhindern, indem sich das Kind für die Übergangszeit arbeitslos meldet. Das funktioniert zumindest bis zum 21. Geburtstag.

Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der krankheitsbedingte Abbruch eines Freiwilligendienstes aber zum Verlust des Kindergeldanspruchs führt (BFH-Urteil vom 9.9.2020, III R 15/20).

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