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SteuerGo FAQs

 


(2021) Sparen Sie mehr Steuern mit einer Berufs- oder Dienst-Haftpflichtversicherung?

Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer Dienst-Haftpflichtversicherung sollten Sie nicht bei den Sonderausgaben angeben.

Diese beiden Versicherungen sollten Sie als Werbungskosten geltend machen. Der Vorteil ist, dass es bei den Werbungskosten keine Obergrenze der absetzbaren Beiträge wie bei den Vorsorgeaufwendungen gibt.

So können Sie höhere Beiträge absetzen für die Versicherungen, die Sie aus beruflichen Gründen abgeschlossen haben.