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(2021) Was ist der Ehrenamtsfreibetrag?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Was ist der Ehrenamtsfreibetrag?

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu 840 Euro (bis 2020: 720 Euro) pro Jahr steuerfrei, sofern nicht der Übungsleiterfreibetrag zur Anwendung kommt (§ 3 Nr. 26a EStG). Davon profitieren Personen, die sich ehrenamtlich in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen engagieren und dort Verantwortung übernehmen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden.
  • Die Tätigkeit dient der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke.

Für die Einnahmen aus der begünstigten Tätigkeit darf nicht bereits die Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 EStG in Anspruch genommen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine nebenberufliche Tätigkeit dann vorliegt, wenn diese bezogen auf das Kalenderjahr, nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt.

Entstehen Ihnen im Zusammenhang mit einer solchen Tätigkeit Werbungskosten, können Sie diese nur absetzen werden, wenn sie höher sind als der Freibetrag.

 

Tipp

Freiwillige Helferinnen und Helfer in Corona-Impfzentren können von der Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind. Dies hat die Finanzverwaltung im Februar 2021 bestimmt.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Erleichterungen auch gelten, wenn das Impfzentrum von einem privaten Dienstleister betrieben wird oder die Helferinnen und Helfer in den Zentralen Impfzentren und den Kreisimpfzentren über einen privaten Personaldienstleister angestellt sind (Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 20.8.2021).

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