Sind Sie 2012 in Rente gegangen, wurde der Rentenfreibetrag für Sie im Jahr 2013 festgeschrieben.
Um die Rentenanpassung für 2021 zu ermitteln, ziehen Sie von Ihren Rentenbezügen 2021 die Rentenbezüge ab, die Sie im zweiten Rentenbezugsjahr erhalten haben.
Unregelmäßige Änderungen der Rentenhöhe, zum Beispiel weil Ihnen andere Einkünfte angerechnet wurden oder diese zwischenzeitlich weggefallen sind, gehören nicht zur Rentenanpassung.