Damit Sie Ihre Unterhaltsleitungen an den Ex-Gatten oder dauernd getrenntlebende Ehepartner als Sonderausgaben absetzen können, ist dessen Zustimmung erforderlich. Denn der Empfänger der Leistungen muss seinerseits die Zahlungen als "sonstige Einkünfte" versteuern.
Die Zustimmung muss nicht - wie der Antrag - jährlich aufs Neue vom Unterhaltsempfänger eingeholt und beim Finanzamt eingereicht werden. Falls die Zustimmung bereits beim Finanzamt vorliegt und nicht widerrufen wurde, machen Sie in Abschnitt B an entsprechender Stelle das erforderliche Kreuzchen.
Als Unterhaltsempfänger sollten Sie Ihre Zustimmung zum Realsplitting von der Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen abhängig machen, dass dieser alle steuerlichen und außersteuerlichen Nachteile ausgleicht, die Ihnen durch die Versteuerung der Unterhaltszahlungen entstehen.