Es kann aber auch in anderen Fällen sinnvoll sein, eine Steuererklärung als Selbstständiger, Gewerbetreibender, Vermieter und Rentner abzugeben. Wollen Sie beispielsweise einen Verlustvortrag geltend machen, müssen Sie für das betroffene Veranlagungsjahr auch eine Steuererklärung abgeben.
Seit der Rentenreform im Jahr 2005 müssen auch immer mehr Rentner Steuern zahlen und unter Umständen eine Steuererklärung abgeben.