Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


(2021) Wie kann ich den Behindertenpauschbetrag meines Kindes auf mich übertragen lassen?

Der Behindertenpauschbetrag steht eigentlich dem Kind zu. Er kann jedoch auf Sie als Elternteil übertragen werden, falls Ihr Kind vom Pauschbetrag keinen Gebrauch macht, weil es zum Beispiel keine eigenen Einkünfte hat. Die Übertragung des Pauschbetrages erfolgt in der „Anlage Kind“.

Sind Sie nicht verheiratet, geschieden bzw. getrennt lebend, wird der Behindertenpauschbetrag jeweils zur Hälfte auf beide Elternteile aufgeteilt. Diese 50:50 Regelung kann auf Antrag beider Elternteile jedoch auch geändert werden.

Sind Sie jedoch verheiratet und wählen die Einzelveranlagung für Ehegatten, kann der Pauschbetrag seit 2013 - abweichend von der Möglichkeit der hälftigen Aufteilung - in einem beliebigen Verhältnis auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Der jeweils gewünschte Anteil ist in der "Anlage Kind" einzutragen.

Aktuell hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass der Pauschbetrag des Kindes auf gemeinsamen Antrag der Eltern auch in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufgeteilt werden (BFH-Urteil vom 20.12.2017, III R 2/17).

Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von SteuerGo berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.