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(2021) Was sind vermögenswirksame Leistungen und wer kann sie erhalten?

Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (vwL) vom Arbeitgeber hat fast jeder Arbeitnehmer und Auszubildende (auch Richter, Beamte, Soldaten). Der Anspruch auf vwL ist im jeweiligen Tarifvertrag geregelt, manche Chefs zahlen sie auch freiwillig. Wie hoch die vwL ausfallen, ist von Branche zu Branche unterschiedlich. Los geht es bei rund sechs Euro bis maximal 40 Euro monatlich. Teilzeitkräfte bekommen die vwL meist nur anteilig, Rentner und Selbständige haben gar keinen Anspruch.

Um vermögenswirksame Leistungen zu bekommen, muss der Arbeitnehmer einen vwL-fähigen Sparvertrag abschließen und seinem Arbeitgeber eine Kopie davon vorlegen. Der Chef überweist dann die monatlichen vwL-Raten direkt in den Sparvertrag. Es gibt verschiedene Anlagemöglichkeiten, in die ein Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen investieren kann: Er kann das Geld in einen Banksparplan, einen Bausparvertrag, seine betriebliche Altersvorsorge, einen Investmentfonds-Sparplan oder eine Lebensversicherung einzahlen. Und auch zur Tilgung eines Baukredits können vwL genutzt werden.

Von diesen Möglichkeiten sind zwei besonders attraktiv, weil sie vom Staat mit einer zusätzlichen Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage bedacht werden. Bei Investmentfonds und Bausparverträgen ist die Arbeitnehmersparzulage von unterschiedlichen Einkommensgrenzen abhängig: Beim Beteiligungssparen darf das zu versteuernde Einkommen nicht höher sein als 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro), beim Bausparen nicht höher als 17.900 Euro (bei Verheirateten 35.800 Euro). Besserverdiener sind also von dieser Förderung ausgeschlossen.

Tipp

Für einige vwL-Sparverträge gibt es festgelegte Mindestsparbeiträge. Zahlt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder nur einen geringen Betrag, der unter der Mindestrate liegt, kann der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts umwandeln lassen, um seine monatlich nötige Sparleistung zu erbringen. Das Aufstocken des Sparbetrages kann sich auch lohnen, wenn man die höchstmögliche staatliche Förderung bekommen möchte.

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von SteuerGo berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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