Einkünfte aus "sonstigen Leistungen" sind steuerfrei, wenn sie weniger als 256 Euro im Jahr betragen. Hierbei handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Das bedeutet: Ein Gesamtgewinn in Höhe von 255 Euro ist steuerfrei, ein Gewinn in Höhe von 256 Euro und mehr hingegen ist voll steuerpflichtig.