Bei der sog. Telearbeit üben die Mitarbeiter ihre Tätigkeit entweder ausschließlich zu Hause oder alternierend teilweise zu Hause und teilweise im Betrieb aus.
In den Coronajahren 2020 und 2021 sind unzählige Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt worden.Dabei waren - und sind noch immer - unterschiedliche Sachverhalte anzutreffen. Die einen wurden "zwangsweise" zur Heimarbeit verpflichtet, anderen wurde es freigestellt, ob sie im Büro des Arbeitgebers oder von zuhause aus arbeiten wollten, wiederum andere mussten sich bezüglich der Nutzung des Arbeitsplatzes mit ihren Kollegen absprechen, weil immer nur eine Person im Büro anwesend sein durfte. Doch wie sind die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer zu berücksichtigen?