Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen geltend gemacht werden.
Folgende Feinheit sollten Sie noch kennen: Bei Umzügen ist für die Ermittlung der Pauschalen der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts maßgeblich.