Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Spenden und Beiträgen an unabhängige Wählervereinigungen geleistet haben.
Diese Zahlungen können bis zur Höhe von 1.650 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepartnern: 3.300 Euro) z u 50% (maximal also 825 Euro bzw. 1.650 Euro) direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden.
Der darüber hinausgehende Betrag ist nicht begünstigt
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