Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie im Veranlagungszeitraum 2013 erstmalig den Hinterbliebenenpauschbetrag beantragen und bisher noch keine Nachweise bei Ihrem Finanzamt eingereitcht haben.
Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt bitte folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
Rentenbescheid oder
Bescheinigung des Versorgungsträger
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