Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie im Veranlagungszeitraum 2013 erstmalig Angaben zu einer Behinderung machen und bisher noch keine Nachweise bei Ihrem Finanzamt eingereitcht haben.
Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt bitte folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
Schwerbehindertenausweis oder
Bescheid des Versorgungsamtes oder
Bescheid der Pflegekasse über die Pflegestufe III
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