Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge zu einer Rentenversicherung oder zu einer Kapitallebensversicherungen ohne Kapitalwahlrecht geleistet haben.
Seit dem Jahr 2005 können nur folgende Lebens- und Rentenversicherungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden:
Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005
Mindestens eine Betragszahlung bis zum 31.12.2004
keine fondsgebundenen Lebensversicherungen
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