Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie im vergangenen Jahr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet haben.
Die erzielten Einkünfte werden bei Ehe-/Lebenspartnern von SteuerGo standardmäßig 50:50 auf beide Partner aufgeteilt. Es kann aber auch für jedes vermietete Objekt eine separate Zuweisung der Einkünfte erfolgen.
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