Geben Sie hier den genauen Tag an, an dem Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben.
Hinweis: Wenn das Trennungsdatum genau am 1.1.2013 liegt, ist die Abgabe der Steuererklärung als Zusammenveranlagung für 2013 nicht mehr möglich. In diesem Fall werden die Angaben des Partners nicht mehr abgefragt. Der Steuerpflichtige wird einzeln veranlagt werden.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware