Geben Sie hier die Anzahl der Urlaubs- und Krankheitstage im Steuerjahr 2013 an.
Die Angabe dient nicht zur Berechnung der Werbungskosten, sondern wird lediglich zum Ausfüllen der amtlichen Steuerformulare benötigt.
Anhand der Anzahl der Urlaubs- und Krankheitstage kann das Finanzamt die von Ihnen gemachten Angaben zur Anzahl der Tage mit Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (auf der Folgeseite) auf Plausibilität prüfen.
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