Geben Sie hier die Anzahl der Arbeitstage pro Woche (z.B. ein Wert zwischen ("1" und "7").
Die Anzahl der Arbeitstage dient dem Finanzamt dazu, die von Ihnen gemachten Angaben zur Anzahl der Tage mit Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu überprüfen. Übliche Werte bei der Steuererklärung (Fahrtkosten für das Finanzamt) für sind bei einer:
5-Tage-Woche: 230 Arbeitstage pro Kalenderjahr
6-Tage-Woche: 280 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Die Angabe dient nicht zur Berechnung der Werbungskosten, sondern wird lediglich zum Ausfüllen der amtlichen Steuerformulare benötigt.
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