Geben Sie bitte den Namen und den Vornamen der von Ihnen unterstützten Person an.
Unterstützungsleistungen sind mit maximal 8.004 Euro je unterstützter Person abzugsfähig, darunter fallen:
Eltern und Großeltern
Kinder und Enkelkinder
Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
Mutter eines nichtehelichen Kindes
Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d.h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.
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