Setzen sie hier ein Häkchen, wenn Sie Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleich geleistet haben.
Ausgleichszahlungen können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen tragen Sie bitte auf den nachfolgenden Seiten ein.
Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag, der abgezogen werden kann.
Wichtig: Machen Sie erstmals entsprechende Sonderausgaben geltend, fügen Sie bitte eine Kopie des Vertrags / der Versorgungsvereinbarung bei.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware