Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 8 auf der Lohnsteuerbescheinigung:
"In 3. enthaltene Versorgungsbezüge"
Bitte beachten Sie: Eintragungen in dieser Zeile können in der Regel nur vorkommen, wenn Sie steuerlich als Pensionär (Beamter, Richter, Soldat i.R.) oder Betriebsrentner gelten.
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