Geben Sie hier sonstige Kosten in Zusammenhang mit der Wohnung an. Darunter fallen z.B..:
Anwalts- und Gerichtskosten
Aufwendungen zur Erlangung der Wohnung, wie Inseratskosten, Maklerprovision.
Wichtig: Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis bis zum Höchstbetrag von 1 000 EUR pro Monat absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG 2014).
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