Tragen Sie bitte die Anzahl der Familienheimfahrten vom Beschäftigungsort zu Ihrer Erstwohnung und zurück ein, die Sie per Sammelbeförderung durchgeführt haben.
Wenn sie die Familienheimfahrten mit einem Firmenwagen unternehmen, können Sie keine Kosten für die Familienheimfahrten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
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