Tragen Sie bitte die tatsächliche Anzahl der durchgeführten Familienheimfahrten vom Beschäftigungsort zu Ihrer Erstwohnung und zurück ein.
Das Finanzamt erkennt maximal eine Familienheimfahrt pro Woche an.
Wenn sie die Familienheimfahrten mit einem Firmenwagen unternehmen, können Sie keine Kosten für die Familienheimfahrten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Wenn Sie für Heimfahrten ein Flugzeug benutzt haben, geben Sie diese Heimfahrt hier nicht an, sondern tragen die Kosten für den Flug unter "Flug- und Fährkosten für Heimfahrten" ein.
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