Feldhilfe:
(2011)
Kindschaftsverhältnis zum Steuerpflichtigen <%0100301%>
Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zum Steuerpflichtigen an.
Ein Kindschaftsverhältnis im Einkommenssteuerrecht liegt nur dann vor, wenn es sich um ein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder um ein Pflegekind handelt.