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pomoc w wypełnieniu pola: (2011) Kindschaftsverhältnis zum Steuerpflichtigen <%0100301%>

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Kindschaftsverhältnis zum Steuerpflichtigen <%0100301%>

Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zum Steuerpflichtigen an.

Ein Kindschaftsverhältnis im Einkommenssteuerrecht liegt nur dann vor, wenn es sich um ein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder um ein Pflegekind handelt.