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SteuerGo FAQs

 


Field help: (2015) Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt (Mini-Jobs)

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie in Ihrem Privathaushalt in einer Miet-/Eigentumswohnung oder einem Haus, eine Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job) angestellt haben.

Als Nachweis dient die von der Minijob-Zentrale (der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft - See - Bahn) am Jahresende erteilte Bescheinigung.

Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent  der Aufwendungen (maximal 510 Euro).