Field help:
(2015)
Amount
Geben Sie hier bitte die Höhe der gezahlten Ausgleichsleistungen an.
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach einer Ehescheidung bzw. der Auflösung einer Lebenspartnerschaft sind ab 2015 als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Gegenzug erfolgt eine Versteuerung beim Empfänger
Die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners wird benötigt. Fügen Sie bitte die Anlage U bei.