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Steuerfreie ausländische Einkünfte

 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Steuerfreie ausländische Einkünfte



Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

In einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, wo und wie das Einkommen zu versteuern ist, wenn die Tätigkeit in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung hat Deutschland mit über 70 Staaten solche Abkommen abgeschlossen.

Sind Sie im Nachbarland steuerpflichtig, werden Sie folglich in Deutschland von der Steuer freigestellt. Zahlen Sie die Steuern für Ihre Grenzgängertätigkeit in Deutschland, müssen Sie das Einkommen im Nachbarland nicht noch einmal versteuern. Allerdings wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Das heißt, aus dem Einkommen als Grenzgänger und weiterem Einkommen in Deutschland wird ein Gesamteinkommen ermittelt. Aus diesem Gesamteinkommen ergibt sich ein höherer Steuersatz, mit dem allerdings nur das Einkommen, das Sie in Deutschland erhalten, versteuert werden muss.

Ausnahmen: Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Arbeiten Sie in Frankreich oder Österreich, müssen Sie dort keine Steuern zahlen, sondern den Arbeitslohn in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben und normal versteuern. Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen jedoch in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.

Arbeiten Sie als Grenzgänger in der Schweiz, darf Ihr Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die jedoch auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird. Sind Sie Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, müssen Sie Ihr Einkommen komplett in Deutschland versteuern.

Bitte beachten Sie, dass es in der Coronazeit Besonderheiten bei den Grenzgängerregelungen gibt, da sich viele Mitarbeiter im Homeoffice befinden oder befunden haben und nicht täglich pendeln bzw. gependelt sind (siehe auch: Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich).

(2021): Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?



Was ist steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE)?

In einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, wo und wie das Einkommen zu versteuern ist, wenn die Tätigkeit in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung hat Deutschland mit über 70 Staaten solche Abkommen abgeschlossen.

Der Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland kann auch nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) steuerfrei sein, wenn mit dem betreffenden Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und die Tätigkeit mindestens drei Monate ununterbrochen besteht. Krankheit oder Urlaub schaden der Tätigkeitsdauer nicht, verlängern sie jedoch entsprechend.

Sind Sie im Ausland berufstätig und somit steuerpflichtig, werden Sie in Deutschland nach DBA oder ATE von der Steuer freigestellt. Zahlen Sie jedoch die Steuern für Ihre Auslandstätigkeit in Deutschland, müssen Sie das Einkommen im Tätigkeitsstaat nicht noch einmal versteuern. Allerdings wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt mit einbezogen. Das heißt, aus dem Auslandseinkommen und weiterem Einkommen in Deutschland wird ein Gesamteinkommen ermittelt. Aus diesem Gesamteinkommen ergibt sich ein höherer Steuersatz, mit dem allerdings nur das Einkommen, das Sie in Deutschland erhalten, versteuert werden muss.

Ausnahmen: Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Arbeiten Sie in Frankreich oder Österreich, müssen Sie dort keine Steuern zahlen, sondern den Arbeitslohn in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben und normal versteuern. Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen jedoch in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.

Arbeiten Sie als Grenzgänger in der Schweiz, darf Ihr Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die jedoch auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird. Sind Sie Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, müssen Sie Ihr Einkommen komplett in Deutschland versteuern.

(2021): Was ist steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE)?