Feldhilfe:
Wollen Sie Zwischengewinne erfassen?
Wenn Sie auch Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004 erfassen wollen, wählen Sie bitte "ja" aus.
Bei sogenannten Alt-Anteilen (vor dem 01.01.2009 erworben) wurde zum 31.12.2017 ein Zwischengewinn ermittelt, da die Anteile zu diesem Stichtag fiktiv als veräußert galten und anschließend als neu angeschafft.
Dieser Zwischengewinn ist bei einem späteren tatsächlichen Verkauf steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung angegeben werden.