Feldhilfe:
Wollen Sie eine abweichende Aufteilung der Schulgeldzahlungen für Kinder beantragen?
Geben Sie an, ob Sie eine andere Aufteilung als 50:50 für den Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Kind für Schulgeldzahlungen berücksichtigt werden soll.
Der Höchstbetrag wird grundsätzlich auf beide Elternteile hälftig aufgeteilt. In diesem Fall wählen Sie bitte "nein" aus.
Sie können aber auch eine beliebige andere Zuordnung wählen, indem Sie "ja" auswählen. So kann z. B. der Ehemann 100 % des Höchstbetrages für sich beanspruchen. Fügen Sie in diesem Fall Ihrer Steuererklärung einen gemeinsamen formlosen Antrag bei.