Feldhilfe:
Wollen Sie eine andere Aufteilung der Höchstbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen?
Wählen Sie hier "ja" aus , wenn Sie im Rahmen der Einzelveranlagung von Ehegatten eine Aufteilung des Höchstbetrags für die haushaltsnahen Dienstleistungen in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte zwischen Ehemann und Ehefrau erfolgen soll.