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Feldhilfe: Steuerabzugsbeträge auf Einkünfte (ohne Renteneinkünfte)
Solidaritätszuschlag auf Einkünfte (ohne Renteneinkünfte)
Steuerabzugsbeträge auf Einkünfte (ohne Renteneinkünfte)
Solidaritätszuschlag auf Einkünfte (ohne Renteneinkünfte)
Steuerabzugsbeträge auf Renteneinkünfte
Solidaritätszuschlag auf Renteneinkünfte
Steuerabzugsbeträge auf Renteneinkünfte
Solidaritätszuschlag auf Renteneinkünfte
Hat <%0100301%> während der Zeit im Ausland auch in Deutschland Einkünfte erzielt?
Hat <%0100801%> während der Zeit im Ausland auch in Deutschland Einkünfte erzielt?

Wenn Sie in Deutschland grundsätzlich nur beschränkt steuerpflichtig sind, werden Steuerabzugsbeträge einbehalten.

Wenn Sie einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, werden die bereits einbehaltenen Steuerabzugsbeträge wie Vorauszahlungen behandelt.

Einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht können Sie nur stellen, wenn Sie auch Einkünfte in Deutschland erzielen. Wenn Sie also im Ausland leben und in weiterhin inländische Einkünfte erzielen, sind Sie beschränkt steuerpflichtig.

Um personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen.