Feldhilfe:
Auflösung von Rücklagen für Ersatzbeschaffungen
Erläuterungen zu den Rücklagen
Werden Rücklagen aufgelöst, führt dies zu Betriebseinnahmen. Dies gilt auch für einen evtl. Gewinnzuschlag bei Ansparabschreibungen.
Hier ist daher die Summe aus der Auflösung der verschiedenen Rücklagen nach § 6c i.V.m. § 6b EStG oder nach R 6.6 EStR einzutragen.