Feldhilfe:
Haben Sie Beiträge in eine Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht eingezahlt?
Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu einer Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht geleistet haben, die vor 2005 abgeschlossen wurde.
Hier können Sie auch Beiträge zu einer Versorgungs- oder Pensionskasse angeben, wenn die geleisteten Beiträge steuerpflichtig waren.