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Feldhilfe: Sonstige (freiwillige) Beiträge zur Rentenversicherung
Sonstige (freiwillige) Beiträge zur Rentenversicherung
Sonstige (freiwillige) Beiträge zur Rentenversicherung
Sonstige (freiwillige) Beiträge zur Rentenversicherung

Tragen Sie hier Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die geleistet wurden aufgrund

  • einer freiwilligen Versicherung,
  • einer Höherversicherung oder
  • einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern, z. B. für
    • selbständig tätige Hebammen mit Versicherungspflicht
    • selbständige Künstler und Publizisten (Beiträge der Künstlersozialkasse).

Geben Sie nur Beiträge an, die Sie selbst getragen haben.

Beachten Sie: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.