Feldhilfe:
lt. Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen
Geben Sie den Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmal-Besteuerung lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.
Hinweis: Leistungen wegen schädlicher Verwendung sind zu 70 % steuerpflichtig.