Feldhilfe:
Sind Ihnen im Jahr 2024 Bestattungskosten entstanden?
Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2024 Bestattungskosten übernommen haben, für die der Nachlass des Verstorbenen nicht oder nur teilweise ausgereicht hat.
Abziehbar sind z. B.:
- Überführungskosten
- Leistungen des Bestattungsinstituts
- Sarg, Urne, Einäscherung oder Seebestattung
- Gebühren für Sterbeurkunde und Totenschein
- Kosten für Todesanzeigen
- Aufwendungen für Pfarrer, Küster, Organist, Trauerredner, Sargträger
- Grabstein, Grabmal, Inschrift