Feldhilfe:
Wollen Sie Schäden an Wohnung und Hausrat geltend machen?
Wählen Sie "ja", wenn Sie Schäden an Wohnung und Hausrat geltend machen wollen. Hierzu zählen insbesondere:
- Wiederbeschaffungskosten für Möbel, Hausrat und Kleidung
- Reparaturkosten für Haus/Wohnung, Fenster und Fassaden
- Entsorgungskosten nach Sturmschäden o. ä.
- Kosten für ein Sachverständigengutachten
- Sanierungskosten wegen Gesundheitsgefährdung
- Kosten für die Entsorgung wegen Gesundheitsgefährdung
Wichtig: Die Schäden müssen durch ein außergewöhnliches Ereignis verursacht worden sein (z. B. Naturkatastrophe, Brand, Einbruch) und dürfen nicht vollständig erstattet worden sein. Außerdem muss der Schaden Ihre eigene Wohnung oder Ihren Hausrat betreffen – nicht vermietete Immobilien.