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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe:

Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind und auf Ihre Beteiligungserträge Kirchensteuer einbehalten wurde, können Sie diesen Betrag hier eintragen.

Auch die Kirchensteuer kann bei der Steuerveranlagung angerechnet werden. Sie finden die Angabe meist zusammen mit der Kapitalertragsteuer auf der Bescheinigung.