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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe:

Geben Sie hier den Solidaritätszuschlag ein, der zusätzlich zur Kapitalertragsteuer auf Ihre Beteiligungserträge einbehalten wurde.

Auch dieser Betrag kann bei der Einkommensteuer angerechnet werden. Der Zuschlag ist in der Regel auf dem gleichen Beleg wie die Kapitalertragsteuer ausgewiesen.