Feldhilfe:
Tragen Sie hier die Kapitalertragsteuer ein, die bereits auf Ihre Beteiligungserträge einbehalten wurde und jetzt auf Ihre Einkommensteuer angerechnet werden soll.
Die entsprechenden Beträge finden Sie z. B. in einem Feststellungsbescheid oder auf einer Steuerbescheinigung der Beteiligungsgesellschaft.