Feldhilfe:
Tragen Sie hier die Kapitalertragsteuer ein, die bereits auf Ihre Beteiligungserträge einbehalten und abgeführt wurde – z. B. durch die ausschüttende Gesellschaft oder die Beteiligungsstruktur (z. B. Fonds oder Personengesellschaft).
Es geht hier ausschließlich um Kapitalertragsteuer auf Erträge aus Beteiligungen, nicht um Zinsen oder Dividenden aus normalen Geldanlagen.