Erfassen Sie hier Gewinne aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, die in den Kapitalerträgen mit Steuerabzug enthalten sind.
Dieser Betrag muss in der Zeile 8 ("Kapitalerträge mit Steuerabzug") enthalten sein.
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