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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe:

Tragen Sie hier die Höhe Ihrer Kapitalerträge ein, bei denen bereits Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (z. B. durch eine Bank oder die ausschüttende Gesellschaft).

Das betrifft z. B. Gewinnausschüttungen oder Zinsen, die Sie aus einer Beteiligung erhalten haben, wenn:

  • Ihre Erträge durch einen Feststellungsbescheid vom Finanzamt ermittelt wurden und
  • innerhalb der Beteiligung bereits Kapitalertragsteuer abgeführt wurde.

Typische Beispiele:

  • Ausschüttung aus einem geschlossenen Fonds (z. B. KG) mit einbehaltener Kapitalertragsteuer
  • Erträge aus einer atypisch stillen Beteiligung, bei der Kapitalertragsteuer einbehalten und ein Feststellungsbescheid erstellt wurde
  • Kapitalerträge aus einer Erbengemeinschaft, sofern diese als Beteiligung mit Feststellungsbescheid behandelt wird und Steuerabzug erfolgte

Hinweis: Tragen Sie nur den Anteil ein, der auf Sie entfällt – so wie er im Feststellungsbescheid steht.